Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes unserer Verträge. Abweichende Vereinbarungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn wir Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich und schriftlich bestätigt haben.

(2) Nachstehend wird „Lindakkordeon Linda Körner“ mit „Lindakkordeon“ umschrieben.

§ 2 Angebote

(1) Reparaturangebote beziehen sich grundsätzlich auf das begutachtete Instrument und sind nicht auf andere Instrumente übertragbar. Sie sind 3 Monate lang gültig, sofern keine Verschlechterung des Zustandes des Instrumentes durch den Besitzer eintritt.

(2) Reparaturangebote (= Kostenvoranschläge) werden kostenlos erstellt.

(3) Anfallende Kosten für den Transport/Versand trägt der Auftraggeber des Kostenvoranschlages.

(4) Übersteigen die Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 Prozent, wird „Lindakkordeon“ den Kunden rechtzeitig informieren. Der Kunde kann in diesem Fall vom Auftrag zurücktreten, die bis dahin erbrachten Leistungen sind jedoch zu zahlen.

§ 3 Vertragsabschluß

(1) Ein Vertrag kommt erst mit der eindeutigen Willenserklärung beider Vertragspartner zustande.

(2) Diese Willenserklärung kann mündlich, fernmündlich und schriftlich erfolgen.

§ 4 Warenverkauf

(1) Bei Warenverkauf besteht der Eigentumsvorbehalt so lange, bis die Ware vollständig bezahlt ist.

(2) Bei dem Verkauf von Waren an den Kunden anhand mehrerer Rechnungen gilt zudem ein erweiterter Eigentumsvorbehalt als vereinbart.

§ 5 Zahlung

(1) Die Zahlung erfolgt bar bei Abholung oder Lieferung.

§ 6 Garantie / Gewährleistung

(1) „Lindakkordeon“ gewährt auf Reparaturleistungen sowie auf neuwertig verkaufte Waren 2 Jahre Gewährleistung.

(2) Die Gewährleistung für gebrauchte Waren beträgt 12 Monate.

(3) Mängel, die innerhalb dieser Zeit auftreten und auf die Reparaturleistung zurückzuführen sind, werden kostenfrei behoben.

(4) Davon ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.

(5) Im Falle von Stimmleistungen wird eine Nachbesserung abgelehnt, wenn es sich um normale Verstimmungen handelt, wie sie bei jedem komplexen Instrument auftreten oder die Verstimmung auf minderwertige originale Stimmplatten zurückzuführen sind. Ebenso wird eine Nachbesserung abgelehnt, wenn das Akkordeon in seinem Ursprungszustand (z.B. altes Wachs oder alte Ventile) die Voraussetzung für eine ordentliche Stimmung nicht bietet.

§ 7 Reklamationen / Schadensersatz /Umtausch

(1) Bei Reklamationen ist zuerst „Lindakkordeon“ zu benachrichtigen. Sollte keine fernmündliche Hilfe möglich sein, übernimmt „Lindakkordeon“ die Kosten für den Transport sowie der Nachbesserung. Über die Art des Transportes entscheidet „Lindakkordeon“.

(2) Reklamationen beziehen sich grundsätzlich nur auf erbrachte Dienstleistungen und Warenverkauf. Im Falle einer ungerechtfertigten Reklamation wird „Lindakkordeon“ den Reklamierer darauf hinweisen. Bereits angefallene Transportkosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

(3) Bei Warentransport muss der Empfänger mit Erhalt der Ware sofort den Zustand dieser überprüfen. Stellt er Mängel fest, die durch einen unsachgemäßen Transport entstanden sind, sind sowohl „Lindakkordeon“ sowie das Transportunternehmen unmittelbar davon in Kenntnis zu setzen.

(4) Wird diese Anzeigepflicht unterlassen und das Transportunternehmen will aus diesem Grunde nicht für den Schaden aufkommen, ist „Lindakkordeon“ ihrerseits berechtigt, für die Reparatur des Schadens sowie für den Transport ein entsprechendes Entgelt zu verlangen.

(5) Weitere anfallende Kosten im Falle einer Reklamation werden nicht übernommen.

(6) Sollte die Nachbesserung keine Behebung des Mangels herbeiführen, kann der Reklamierende das gezahlte Entgelt für diese Reparaturleistung zurückfordern.

(7) Bei Übergang von Instrumenten, Waren, Zubehör, Ersatzteilen oder Werkstoffen in den Besitz des Empfängers erhält dieser ebenfalls die Sorgfaltspflicht für ebendiese. Schäden, die aufgrund von der Verletzung der Sorgfaltspflicht (z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch) entstehen, hat er selbst zu tragen.

(8) Waren und Ersatzteile, die speziell nach den Wünschen des Kunden oder für sein Instrument angefertigt sind, sind vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 7 Verleih von Instrumenten

(1) Leihinstrumente verbleiben grundsätzlich im Eigentum der Firma „Lindakkordeon“.

(2) Der Ausleiher ist verpflichtet, mit dem Instrument samt Zubehör pfleglich umzugehen.

(3) Schäden, die der Ausleiher verursacht hat, müssen von ihm ersetzt werden.

§ 8 Verkauf von neuen und gebrauchten Instrumenten sowie Zubehör, Ersatzteile und Werkstoffe

(1) Instrumente, Zubehör und Waren werden, soweit möglich, vor dem Verkauf von der Firma „Lindakkordeon“ sorgfältig geprüft.

(2) Sonderleistungen wie z.B. eine Nachstimmung müssen beim Kauf gesondert vereinbart werden.

(3) Im Falle von Gebrauchtinstrumenten oder Gebrauchtwaren werden die Mängel und Abnutzungserscheinungen besprochen und entsprechend kostenpflichtig behoben oder in Kauf genommen. Später auftretende Mängel, die nicht Gegenstand der Kaufvereinbarung waren, werden von der Firma „Lindakkordeon“ im Rahmen der 2-jährigen Gewährleistung kostenlos behoben.

(4) Ersatzteile, sofern es sich um Neuware handelt, unterliegen der 2-jährigen Gewährleistung und werden ab einem Warenwert von über 40 Euro versandkostenfrei umgetauscht. „Mängel“, die aus der Fertigung resultieren oder dem Grundstoff (z.B. Leder) geschuldet sind, sind nicht reklamationsfähig.

§ 9 Gerichtsstand

(1) Für alle Streitigkeiten ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Chemnitz.